Preisliste gültig ab dem Januar 2021:
Stundenhonorar Sachverständiger €104,00
Reisestunde Sachverständiger €85,00
Km-Pauschale €0,90
Flug, Bahn, Taxi, Hotel nach Aufwand
Preis verstehen sich zzgl. Gesetzliche Mehrwertsteuer
Festangebote sind nach Absprache möglich.
Bei Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung von 200€ fällig. Die Restzahlung wird sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Holger Dahm
Gegenstand des Vertrags ist die Auftragserteilung/Auftragsbestätigung. Es gilt unter Verpflichtung die Angabe des Verwendungszweckes und um eventuellen Änderungen.
Der Auftrag zur Begutachtung wird vom Sachverständigen nach geltenden Bestimmungen unparteiisch und nach bestem Wissen durchgeführt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Änderungen die für das Gutachten von Belang sind müssen unverzüglich mitgeteilt werden.
Termine müssen vor Begutachtung vereinbart werden. Der Sachverständige erstellt das Gutachten in einer für ihn zumutbaren Zeit.
Der Sachverständige ist im Rahmen seiner Tätigkeit verpflichtet Daten und Aufzeichnungen nicht an Dritte Personen weiterzugeben. Dies kann nur geschehen, wenn er vorher vom Auftraggeber von der Schweigepflicht befreit wird.
Der Auftraggeber darf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigungen und Veröffentlichung eines Gutachtens sind nur dann möglich, wenn der Sachverständige hierzu sein schriftliches Einverständnis gegeben hat. Es besteht auf dieses Gutachten ein Urheberrecht.
Grundlagen für die Vergütung des Sachverständigen sind die Bestimmungen des BGB und die entsprechenden Bedingungen dieser AGB.
Der Sachverständige kann Vorauszahlungen für seine geforderten Leistungen verlangen. Die Höhe ist individuell im jeden Gutachtervertrag anzugeben. Erst nach Eingang der Vorauszahlung wird der Gutachter tätig. Ferner hat der Sachverständige einen Anspruch darauf, die Aufwendungen die ihm entstehen und für das Erstellen eines Gutachtens notwendig sind zu berechnen. Der Restbetrag wird mit Überreichung des Gutachtens und der Rechnungsstellung fällig. Bei überfälligen Rechnungen werden nach 7 Tagen Verzugszinsen( §288BGB) fällig.
Die Gebührenberechnung kann entweder nach Objektwert fest vereinbart werden oder richtet sich nach denen im AGB aufgeführten Stunden und Verrechnungssätzen jeweils nach Zeitaufwand:
-Sachverständigenstunde: 98€
-Reisestunde: 75€
-Hilfskraft/Sekretärin: 50€
-km-Geld: 0,80€
Übernachtung, Flug, Taxi, Mietwagen etc.nach Beleg. Die Verrechnungssätze verstehen sich zuzügl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Sachverständige haftet nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Unabhängig ob es sich um eine vertragliche, ausservertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt. Der Sachverständige haftet nur für Schäden. Die auf einen mangelhaften Gutachten beruhen-gleich aus welchem Rechtsgrund-nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Dies gilt auch für Schäden, die der Sachverständige bei Vorbereitung seines Gutachtens verursacht hat, sowie für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. Alle darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
Kündigung: Eine Kündigung des Gutachters ist nur aus wichtigem Grund möglich und hat schriftlich zu erfolgen. Als wichtiger Grund gilt, wenn der Auftraggeber seine Pflichten nicht nachkommt oder wenn er den Sachverständigen in seiner Arbeit behindert.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Gutachters
Holger Dahm
Kiefernweg 5
46519 Alpen